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Promotionsprogramm

 

Das Studienpflichtprogramm der geförderten DoktorandInnen des KoM, verabschiedet durch das Programmkomitee, beinhaltet für jedes Promotionsjahr folgende Punkte:

a)  Die Teilnahme an den zwei Wochenendveranstaltungen, die für die Promovierenden durch das Programmkomitee organisiert werden.

b)  Die Teilnahme an einem Softskillkurs.

 

c)  Die Teilnahme an mindestens drei wissenschaftlichen Vorträgen (hierzu zählen auch Vorträge im Rahmen von Tagungen bzw. die fächerspezifischen Kolloquien).

 

d)  Der eigene Vortrag innerhalb des Kollegs, einschließlich der Abgabe des Fortschrittsberichts, sowie die Teilnahme an den Vorträgen der anderen geförderten DoktorandInnen.

 

Das Konzept zur Nachhaltung des Studienpflichtprogramms sowie dazugehörige Formulare finden Sie hier:

Als DoktorandIn können Sie weitere Informationen zum Fortschrittsbericht und der Betreuung unter Ilias abrufen.

Die Richtlinien für das Programm können dem Konzeptpapier entnommen werden.